Allgemeine Geschäftsbedingungen


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1. Allgemeines

a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, Zahlungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Geschäftspartnern rechtsverbindlich. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere telefonische und mündliche Abmachungen auch unserer Vertreter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

b) Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben der Vertrag sowie die Bedingungen selbst im Übrigen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwa unwirksame Bestimmungen durch eine neue zu ersetzen, die dieser sinngemäß nahe kommt.

c) Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Auftraggeber selbst oder von Dritten erhalten.

d) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Vertragsgegenstand

a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sofern die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung unterbleibt, kommt der Vertrag gleichwohl zustande, wenn wir aufgrund der telefonischen oder schriftlichen Bestellung ausliefern und der Käufer die Ware annimmt. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten ergänzend die die Vorschriften der $$ 312 b ff. BGB über Fernabsatzverträge.

b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

c) Die Preise verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme, sowie Bedienungseinweisung nicht ein.

d) Unser Mindestbestellwert beträgt 50,-- EUR (in Worten fünfzig). Liefern wir auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auch kleinere Mengen, behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 5,-- EUR (in Worten fünf) vor.

e) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich bei Überschreitung dieser Grenze zwischen Vertragsabschluss und Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3. Lieferung

a) Liefertermine und -fristen beginnen erst nach Klarlegung aller Einzelheiten des Auftrages, Bestätigung durch uns sowie dem Eingang eventuell vereinbarter Anzahlungen, Vorauskassen oder ähnlichen Vorausleistungen des Käufers.

b) Verbindliche Leistungszeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.

c) Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldete Betriebsstörungen auch unserer Zulieferer verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung.

d) Bei einem von uns zu vertretenden Leistungsverzug kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist muss schriftlich mit Einschreiben gesetzt werden und beginnt mit dem nachgewiesenen Zugang des Nachfristverlangens bei uns.

e) Zu Teillieferungen sind wir ohne besondere Vereinbarung jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

f) Wir behalten uns handelsübliche oder unter Beachtung üblicher Sorgfalt technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen oder chemischen Größen einschließlich Farben, Maßen, Gewichten und Mengen vor, auch gegenüber Vorlagemustern.

g) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

h) Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lagerort Rheine, bzw. ab Lieferwerk. Ist der Kunde Unternehmer in Sinne von $ 14 BGB, so reisen die Waren auf Gefahr des Bestellers, unabhängig vom Ort der Versendung und deren Art. Die Kosten hierfür gehen zu seinen Lasten.

i) Lehnt unser Auftraggeber die Annahme der von uns ordnungsgemäß angebotenen Leistungen endgültig ab, oder kommt er einer ihm gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Annahme unserer Leistungen nicht nach, so können wir den Vertrag aufheben und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schaden können wir 25 % des vereinbarten Preises fordern, soweit nicht unser Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Wir können unsererseits einen höheren Schadensersatzanspruch geltend machen als diese Schadenspauschale, soweit wir den Eintritt höherer Schäden nachweisen.

j) Freiwillige Warenrücksendungen können wir nach vorheriger Zustimmung franko akzeptieren. Es können nur einwandfreie Waren in Originalverpackungseinheiten gutgeschrieben werden.

4. Schutzrechte

a) Zeichnungen, Entwürfe und Unterlagen, besonders der Erarbeitung technischer Lösungsvorschläge, darf der Empfänger irgendwelchen dritten Personen, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht bekannt geben. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz und berechtigten uns zum Rücktritt von allen mit dem Empfänger geschlossenen Lieferverträgen. Zu dem Angebot gehörende Zeichnungen, Unterlagen und Muster sind sofort zurückzugeben, wenn das Angebot nicht zur Auftragserteilung führt.

b) Es ist ausschließlich Sache des Bestellers sich darüber zu versichern, ob die uns in Auftrag gegebenen Gegenstände nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Demgemäß hat uns der Besteller in allen Fällen für Ansprüche schadlos zu halten, die uns bei der Ausführung des Auftrags von Seiten Dritter durch Verletzung von Schutzrechten erwachsen.

c) Unsere Katalogausgaben stehen unter urheberrechtlichem Schutz. Das Manuskript und die Abbildungen sind unser Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie die fotografische Verwendung für anderweitige Zwecke ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung gestattet. Verstöße hiergegen berechtigen uns zu Schadensersatzansprüchen.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig erst entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Sie darf weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Der Besteller hat bei Pfändungsersuchen Dritter auf unser Eigentum hinzuweisen und uns nach erfolgter Pfändung unverzüglich Mitteilung zu machen.

b) Der Besteller ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die hierbei entstandenen Forderungen, einschließlich etwaiger Neben- und Sicherungsrechte tritt er bereits jetzt an uns ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware umgearbeitet oder verarbeitet und ob an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Eigentum an der neuen Ware zu in dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte über den Verbleib der Ware, die daraus resultierenden Forderung gegenüber Dritten zu geben und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

c) Stellt sich nach der Lieferung heraus, dass unser Vergütungsanspruch wegen Vermögensverfalls des Bestellers oder in sonstiger Weise (insbesondere bei Zahlungsverzug von zwei Wochen, Anträgen auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens) ernsthaft gefährdet ist, können wir wahlweise Rücktritt vom Vertrag erklären, Sicherheitsleistung oder Sofortkasse verlangen oder bei Aufrechterhaltung des Vertrags unsere Ware zurückholen und die Forderungsabtretung den Kunden unseres Bestellers offen legen. Bei Rücktritt entfallen jegliche Ansprüche des Kunden. Verlangen wir Sicherheit oder Sofortkasse, so verlängert sich die Leistungszeit automatisch um den Zeitraum, bis die angeforderte Leistung endgültig zu unserer uneingeschränkten Verfügung steht.

d) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere durch Rücknahme der Ware und Offenlegung der Abtretungen, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage und gleichzeitige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder Verrechnung zum Markt- oder Ankaufswert abzüglich Bearbeitungskosten vorzunehmen.

e) Die Fa. Lüttmann ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

6. Gewährleistung und Haftung

a) Für Sachmängel und Rechtsmängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf. Ein Anspruch auf Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt ist im Zusammenhang mit Sachmängeln oder Rechtsmängeln nur gegeben, wenn eine uns vorher gesetzte, angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

b) Zur Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen wird hiermit vereinbart, dass unsere Prospektangaben und etwaige Angaben des Produktherstellers oder seiner Gehilfen insbesondere in der Werbung zum Liefer- und Leistungsgegenstand und zum Verwendungszweck (z. B. Maße, Gewicht, Härte, Leistung, Gebrauchswerte usw.) lediglich unverbindliche Werbeangaben darstellen. Sie sind nur als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen müssen wir uns vorbehalten. Vorrang vor allen Werbeaussagen hat die konkret vereinbarte Beschaffenheit der Sache, die sich im Einzelnen aus der Verpackung und den mündlichen und schriftlichen Äußerungen ergibt. Dasselbe gilt bei Kauf auf Probe, Muster oder entsprechend früherer Lieferungen. Eine Garantieerklärung durch uns ist demgegenüber nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Abgabe der Garantieerklärung anzunehmen. Die Reichweite der Garantie ergibt sich in diesem Falle jeweils aus dem Inhalt der Garantievereinbarung.

c) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so besteht für die Lieferung von gebrauchten Waren keine Gewährleistungspflicht. Ist der Kunde Verbraucher gemäß $ 13 BGB, so besteht für die Lieferung von gebrauchten Waren eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

d) Soweit unsere Leistung in der Erteilung von Beratung, sonstiger Hilfestellung bei der Lösung technischer Probleme oder ähnlichem besteht, wird diese nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns. Eine diesbezügliche Gewähr können wir nicht übernehmen, soweit nicht ausdrücklich ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

e) Die gelieferte Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen auf Qualität, Falschlieferung und Mengenabweichung. Eine Gewährleistung für offensichtliche Mängel in diesem Sinne übernehmen wir nur, soweit uns diese unverzüglich innerhalb einer Ausschlussfrist von höchstens vierzehn Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gelten anstelle dieses Absatzes die Vorschriften des § 377 HGB mit der Maßgabe, dass sich die dort geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht auch auf Falschlieferungen oder Mengenabweichungen bezieht.

f) Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung, auch im Zusammenhang mit unserer Beratung in Wort, Bild, Schrift, oder in sonstiger Weise gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder dass eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist, oder dass sich ausnahmsweise eine strengere Haftung für uns ergibt aus dem Inhalt des Vertrages, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln.

Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

7. Verjährung der Gewährleistungsrechte

a) Ist unser Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so gelten die folgenden Verjährungsfristen:

aa) Besteht der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, so beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre und berechnet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

bb) Besteht unsere Leistung in der Lieferung von Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, so beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

cc) Liegt ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 Abs. 1 BGB vor, bei dem ein Verbraucher von uns eine bewegliche Sache gekauft hat, so beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre und richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

dd) Betrifft der Verbrauchsgüterkauf eine gebrauchte Sache oder betrifft der Vertrag nicht die Lieferung neu hergestellter Sachen, sondern eine Werkleistung (Werkvertrag), oder ist Vertragsgegenstand der Kauf eines Rechts, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr und richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Ist unser Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gelten die vorstehend zu aa) und bb) genannten Fristen entsprechend. In allen sonstigen Fällen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr und richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind bei Erfüllung sofort in bar fällig. Versendung erfolgt nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme, es sei denn, es wäre abweichendes ausdrücklich vereinbart.

b) Ein Skontoabzug in Höhe von 2 % ist bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum möglich. Skontoabzüge entfallen bei Wechselzahlung, oder wenn der Besteller nicht unsere Forderungen insgesamt erfüllt hat, oder wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offen stehen.

c) Teillieferungen werden gesondert berechnet und im Übrigen nach Maßgabe dieser AGB bezahlt.

d) Bei Zahlungsverzug (spätestens nach Überschreitung einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Erhalt unserer Rechnung) werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Ist unser Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so beträgt der Mindestverzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB.

e) Einwendungen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen und ähnliche Salden müssen schriftlich und innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Zugang des betreffenen Schriftstücks abgesandt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Rechnungssumme und des Saldos.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.

b) Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozessen das Amtsgericht Steinfurt vereinbart.

10. Rückgabebelehrung (nur für Verträge mit Verbrauchern)

a) Rückgaberecht:

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware . Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Lüttmann Werkzeugmaschinen Vertriebs GmbH, Röntgenstr. 28, 48432 Rheine.

Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Finanziertes Geschäft:
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.

b) Ist an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nicht beteiligt, gilt das Rückgaberecht gem. § 18 nicht.

Ende der Rückgabebelehrung