Allgemeine Geschäftsbedingungen


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1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Lüttmann Werkzeugmaschinen Vertriebs GmbH, Röntgenstraße 28, 48432 Rheine, und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

b. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen – einschließlich zukünftiger Geschäftsbeziehungen –, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

c. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unser Schweigen auf etwaige Gegenbestätigungen mit abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

d. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen – einschließlich dieser AGB – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

e. Mit Abgabe der Bestellung erkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung dieser AGB an.

f. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

g. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.luettmann.de/datenschutz/

h. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Rheine.

2. Vertragsgegenstand

a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

b. Technische Daten, Abbildungen, Maße und Gewichte in Angeboten oder Katalogen stellen keine verbindlichen Eigenschaften dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart.

c. Die Preise verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme, sowie Bedienungseinweisung nicht ein.

d. Liefern wir auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auch kleinere Mengen, behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 5,– EUR (in Worten fünf Euro) vor.

e. Ändern sich nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Material-, Energie-, Transportkosten), sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Veränderungen anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als sechs Wochen liegen. Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, der durch die Kostensteigerung gerechtfertigt ist.

3. Lieferung

a. Lieferfristen beginnen erst, sobald sämtliche technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind, eine etwa vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung bei uns eingegangen ist und wir den Liefertermin verbindlich bestätigt haben.

b. Verbindliche Leistungszeiten gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.

c. Im Falle höherer Gewalt – hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, behördliche Anordnungen, Transport- oder Energieausfälle sowie andere unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.

d. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen und in Textform erfolgen.

e. Zu Teillieferungen sind wir ohne besondere Vereinbarung jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

f. Wir behalten uns handelsübliche oder unter Beachtung üblicher Sorgfalt technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen oder chemischen Größen einschließlich Farben, Maßen, Gewichten und Mengen vor, auch gegenüber Vorlagemustern.

g. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

h. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lagerort Rheine, Lieferwerk, Spediteur, Verbandslager, etc.. Ist der Kunde Unternehmer in Sinne von § 14 BGB, so reisen die Waren auf Gefahr des Käufers, unabhängig vom Ort der Versendung und deren Art. Die Kosten hierfür gehen zu seinen Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).

i. Lehnt unser Auftraggeber die Annahme der von uns ordnungsgemäß angebotenen Leistungen endgültig ab, oder kommt er einer ihm gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Annahme unserer Leistungen nicht nach, so können wir den Vertrag aufheben und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schaden können wir pauschal 25 % des Auftragswertes als Schadensersatz verlangen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens ausdrücklich vor.

j. Freiwillige Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und frachtfreier Rücksendung akzeptiert. Gutschriften erfolgen nur für einwandfreie, unbenutzte Waren in Originalverpackung.

4. Schutzrechte

a. Zeichnungen, Entwürfe, technische Unterlagen oder sonstige geschäftsrelevante Informationen, die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung oder Vertragserfüllung überlassen werden, dürfen Dritten – insbesondere Wettbewerbern – nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle eines Verstoßes behalten wir uns vor, Schadensersatz geltend zu machen und vom betroffenen Vertrag zurückzutreten. Die Unterlagen sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.

b. Bei Aufträgen, die auf Angaben, Zeichnungen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden beruhen, ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, dass Schutzrechte Dritter (z. B. Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte) nicht verletzt werden. Er verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus derartigen Schutzrechtsverletzungen resultieren, und uns die notwendigen Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten.

c. Unsere Kataloge, Preislisten, Prospekte, technischen Unterlagen und sonstigen Veröffentlichungen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Verstöße berechtigen uns zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

5. Eigentumsvorbehalt

a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent, unser Eigentum. Die Vorbehaltsware darf nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Der Besteller hat uns über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) unverzüglich zu informieren und auf unser Eigentum hinzuweisen.

b. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts (einschließlich Umsatzsteuer) der gelieferten Ware zur Sicherung sämtlicher Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange wir diese Einziehungsermächtigung nicht widerrufen. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.

c. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist (z. B. bei Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag), sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder gelieferte Ware zurückzufordern. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

e. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, insbesondere die Rücknahme der Ware oder Offenlegung der Abtretung, stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären diesen ausdrücklich.

f. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware nach eigenem billigen Ermessen bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug angemessener Kosten mit den Verbindlichkeiten des Bestellers verrechnet.

g. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers gegen übliche Risiken (z. B. Feuer, Wasser, Diebstahl) zu versichern, sofern der Besteller nicht nachweist, dass er seinerseits eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

6. Gewährleistung und Haftung

a. Bei Sach- oder Rechtsmängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben unberührt.

b. Unsere Produktbeschreibungen und Angaben in Prospekten, technischen Unterlagen oder Werbemitteln dienen ausschließlich der Produktbeschreibung und stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde. Branchenübliche Abweichungen gelten als vereinbart. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wird.

c. Für gebrauchte Waren übernehmen wir gegenüber Unternehmern keine Gewährleistung. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Lieferung.

d. Sofern wir im Rahmen von Beratung oder technischer Unterstützung tätig werden, geschieht dies nach bestem Wissen. Eine Haftung übernehmen wir hierfür nur, wenn ein schriftlicher Beratungsvertrag geschlossen wurde oder es sich um eine Hauptleistungspflicht handelt.

e. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Bei Kaufleuten gelten ergänzend die Vorschriften des § 377 HGB. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

f. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

g. Prüfleistungen und Verantwortlichkeit des Kunden

Bei Prüfleistungen nach gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen oder sonstigen Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 3, BGV A3, BetrSichV) beschränkt sich unsere Leistung auf die Durchführung der jeweiligen Prüfung und die Dokumentation der festgestellten Ergebnisse.

Die Bewertung, Umsetzung und Nachverfolgung der im Rahmen der Prüfung festgestellten Mängel oder Handlungserfordernisse obliegt ausschließlich dem Kunden. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für die rechtzeitige Behebung festgestellter Mängel sowie die Einhaltung aller gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtbeachtung oder unzureichenden Umsetzung der Prüfergebnisse durch den Kunden resultieren.

7. Verjährung der Gewährleistungsrechte

a. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Werkleistung.

b. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt:

– bei Arglist oder Vorsatz,

– bei grober Fahrlässigkeit,

– bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

– bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),

– bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos,

– sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

c. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt nicht für den Rückgriffsanspruch des Unternehmers nach § 445a BGB (Lieferantenregress), sofern dieser gesetzlich vorgeschrieben ist.

8. Zahlungsbedingungen

a. Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorauskasse oder Nachnahme, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

b. Ein Skontoabzug in Höhe von 2 % wird nur bei vollständigem Zahlungseingang innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum gewährt. Ein Skontoabzug ist

ausgeschlossen bei Wechselzahlung, bei Vorliegen offener fälliger Forderungen oder bei Teilzahlung.

c. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie gelten jeweils als selbstständige Leistung und sind nach Maßgabe dieser AGB zu vergüten.

d. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

e. Einwendungen gegen Rechnungen, Kontoauszüge oder Saldenmitteilungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich zu erheben. Erfolgen innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gelten die Angaben als anerkannt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Frist unverschuldet versäumt oder nachweist, dass die Angaben objektiv unrichtig sind.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand

a. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde oder sich aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

b. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.